Artikel erschienen in der BI 11/2015

 

Interessenvertreter für Vorstände

Die Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland

Rainer Märklin

Am 9. November 2005 traf sich die bundesdeutsche Kommission der Vereinigungen genossenschaftlicher Bankleiter mit dem Vorstand des BVR und der Sicherungseinrichtung zu ihrem jährlichen Gespräch in Frankfurt im Hause der DZ Bank. Die Geschäftsleitervereinigungen in der Genossenschaftsorganisation haben eine lange Tradition. Diese Organisationen sind mittlerweile auf vielen Feldern aktiv. Doch was sind diese Vereinigungen und wer steckt dahinter?

Die ersten Vereinigungen entstanden um 1950 im Rheinland und in Schleswig-Holstein. Es folgten Gründungen in Bayern (1963), Niedersachsen (1973), Württemberg (1983) und Westfalen (1986). Sie waren begrenzt auf die Verbandsgebiete der jeweiligen Prüfungsverbände. Diese Zuordnung hat ihren Grund in den ursprünglichen Zielen der Vereinigungen: Die Themen „Dienstverträge“ und „Altersversorgung“ und der Umgang mit den Vertretern der Prüfungsverbände standen lange Zeit im Mittelpunkt der Arbeit. Daher ist auch verständlich, dass es in der „Gründerzeit“ nicht nur Anerkennung seitens der Prüfungsverbände gab. 

Aktuell noch vier Bankvereinigungen

Heute gibt es in der Bundesrepublik noch fünf Geschäftsleitervereinigungen (vier Vereinigungen für Bankleiter und eine für Warengenossenschaften) in der Genossenschaftsorganisation:

  • Im Verbandsgebiet Bayern: den VGG Bayern, Verband genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Bayern e.V.
  • Im Verbandsgebiet Norddeutschland: den BgG Norddeutschland, Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter Norddeutschland e.V.
  • Im Verbandsgebiet des RWGV: die Westdeutsche genossenschaftliche Bankleitervereinigung e.V. (und für warengenossenschaftliche Einrichtungen den Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Westfalen-Lippe e.V.)
  • In den Verbandsgebieten Frankfurt, Baden und Württemberg: die VGgB Südwest, Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Südwestdeutschland e.V.

Die Ziele 

Die vier Vereinigungen für Bankleiter haben heute eine weitergehende Zielsetzung als in ihrer Anfangszeit. Sie haben auch ein anderes, klareres Verhältnis zu ihren Prüfungsverbänden und werden von diesen akzeptiert. Neben den erwähnten Themen Dienstvertrag und Gehaltsregelung einerseits und Pensionsverträge sowie Altersversorgung andererseits, die mit den Prüfungsverbänden erörtert werden, verhandeln die Vorstände der Vereinigungen mit anderen Akteuren, beispielsweise mit der R+V Versicherung oder mit der Sicherungseinrichtung des BVR über weitere, die Mitglieder in ihrer Organfunktion betreffende Themen. Zurzeit sind folgende Themen auf der Agenda:

  • Verhandlungen und Abschlüsse passender, möglichst günstiger Gruppendienstrechtsschutzversicherungen für die Mitglieder (mit der R+V Versicherung)
  • Verfahrens- und „Spielregeln“ für Sanierungsverfahren mit personellen Konsequenzen wie Abberufung oder Regress seitens der Sicherungseinrichtung (Mediationsverfahren)

Zudem entsteht in der immer komplexer werdenden Tätigkeit als Vorstand einer Kreditgenossenschaft zunehmend Bedarf an Interessenvertretung und Beratung der Mitglieder, etwa bei

  • offenen Fragen aus der Organstellung heraus gegenüber dem jeweiligen Aufsichtsrat, Prüfungsverband, der Sicherungseinrichtung und der Bankenaufsicht.
  • Fragen zur persönlichen Zukunft bei Fusionen.
  • Fragen zur Altersteilzeit für Vorstandsmitglieder. 

Auch hierbei konnten die Vereinigungen ihren Mitgliedern wertvolle Hilfestellung leisten. Schließlich sehen die Vereinigungen ihre Aufgabe in der 

  • Information ihrer Mitglieder zu wichtigen Themen und Entwicklungen in der einschlägigen Gesetzesentwicklung und Rechtsprechung und
  • in der Hilfestellung bei der Suche nach Rechtsbeistand, wenn dieser gebraucht wird.

Der Nutzen

Durch die Arbeit auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind die Geschäftsleitervereinigungen in der Lage, ihren Mitgliedern wichtige Informationen zu geben, die über den Alltag hinausreichen. Wie funktioniert das Rabobank-System? Welche Besonderheiten weisen Crédit Mutuel in Frankreich oder die österreichischen Raiffeisenbanken, etwa bei überkreuzgarantien, aus?

Noch wichtiger sind allerdings die Hilfestellungen bei anstehenden Fragen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht aufgrund der Erfahrungen, die sich aus den vielfältigen Anfragen und Problemstellungen in der Praxis über Jahrzehnte ergeben haben. Dabei stehen die Vereinigungen keinesfalls in Konkurrenz zu den Gremien und Einrichtungen der Verbundorganisation.

Sie tragen die offenen Verbundfragen grundsätzlich auch nicht nach außen, sondern in die Gremien der Organisation. Sie wollen die Interessenvertretung der Vorstände sein und diese dann unterstützen, wenn sie einzeln, in Gruppen oder insgesamt als Organmitglieder ihre Interessen gegenüber Dritten einbringen oder verteidigen wollen bzw. müssen.

Die Arbeit

Dass diese Aufgaben, die sich die Vereinigungen nach ihren Satzungen gegeben haben, als wichtig erkannt und auch nachgefragt werden, zeigt die Mitgliederzahl. Derzeit sind in den vier Bankleitervereinigungen über 5.000 Kolleginnen und Kollegen organisiert – davon 2/3 im aktiven Dienst (siehe Tabelle). Bei rund 1.300 Genossenschaftsbanken im Verbund ist dies eine erfreulich hohe Zahl. Dazu kommt, dass die Pensionäre gern die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft annehmen. Zum einen, weil dadurch im Zweifel die Rechtsschutzversicherung „nachwirkt“. Zum anderen bleiben gute kollegiale Kontakte erhalten.

Die Mitgliedschaft kann jedes Vorstandsmitglied einer dem FinanzVerbund angehörenden Bank beantragen. Mit der Mitgliedschaft ist die Dienstrechtsschutzversicherung obligatorisch verbunden. Diese Versicherung umfasst:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • BAFin-Verwaltungs-Rechtsschutz

Der Versicherungsbeitrag beläuft sich bei der R+V derzeit auf 261 Euro pro Jahr (etwa die Hälfte des Beitrags einer entsprechenden Einzelversicherung). Daneben wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Er beträgt je nach Vereinigung 25 bis 50 Euro pro Jahr.

Organe der Vereinigungen sind Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung. Vorstand und Beirat werden von den Mitgliederversammlungen bestellt. Die Vorstände führen mit den zuständigen Vorständen der Prüfungsverbände Gespräche, um aktuelle offene Fragen zu erörtern und gegebenenfalls auch einvernehmliche Lösungen zu finden. Zum Beispiel werden Musterdienstverträge oder Musterpensionsverträge besprochen, Gehalts- oder Tantiemehöhe diskutiert. Ergebnisse werden dann kommuniziert.

Die Beiräte unterstützen die Vorstände bei der Entwicklung von Arbeitsprogrammen zu Themen, die mit den Verbänden erörtert werden sollten. Sie verstehen sich auch als Multiplikatoren hin zu den Mitgliedern.

Die Vereinigungen stimmen sich in ihrer Arbeit ab, wie dies auch die Prüfungsverbände tun. Es werden gemeinsame Arbeitsthemen entwickelt, etwa Gehaltserhebungen und -analysen. Diese Abstimmungen erfolgen in der bundesdeutschen Kommission, die aus den Vorsitzenden und je einem weiteren Vorstandsmitglied pro Vereinigung besteht. Diese Kommission oder einer ihrer Arbeitsausschüsse sind auch Gesprächspartner für Verhandlungen außerhalb der Prüfungsverbände, wie eben am bereits erwähnten 9. November.

Auch Austausch auf internationaler Ebene

Eine verstärkte Breitenwirkung der Arbeit der Vereinigungen wird seit 1980 durch jährliche Treffen der Gesamtvorstände der bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen im Mai jedes Jahres erreicht. Dabei werden gemeinsam interessierende Fragen auch mit den Schwestervereinigungen aus österreich, Frankreich, Italien und den Niederlanden aufgearbeitet. Traditionell gibt es einen Tag, an dem bundesdeutsche Themen erörtert werden, und einen Tag, an dem internationale Fragen zur Diskussion stehen. Im laufenden Jahr hatten die österreichischen Kollegen eingeladen. Am Tag der internationalen Themen wurde intensiv über Basel II diskutiert.

Zum Autor:

Dr. Rainer Märklin war Vorsitzender der VGgB Südwest und der bundesdeutschen Kommission der Vereinigungen genossenschaftlicher Bankleiter. Er war bis zum Eintritt in den Ruhestand im September 2003 Vorstandsvorsitzender der Volksbank Reutlingen und von Februar 2000 bis September 2002 Vorsitzender des BVRVerbandsrats.

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